Transparency
Selbstverpflichtung
Die Wadzeck-Stiftung verpflichtet sich entsprechend den Anforderungen der Initiative Transparente Zivilgesellschaft dazu offen zu legen, welche Ziele verfolgt werden, woher welche Mittel stammen, wie sie verwendet werden und wer darüber entscheidet. Daher macht die Stiftung die im Folgenden aufgeführten Informationen der Öffentlichkeit zugänglich, indem diese auf die stiftungseigenen Website gesetzt werden und auf Anfrage auch elektronisch bzw. postalisch versendet werden.
01.) Name, Sitz, Gründungsjahr
Die Stiftung führt ihren Namen nach dem Gründervater Friedrich Franz Daniel Wadzeck. Er eröffnete die “Anstalten für Fünf- und Zwanzig Unmündige und elternlose Waisen”am 3. August 1819. Heute trägt die Stiftung den Namen:
WADZECK-STIFTUNG
gegründet 1819 als erstes evangelisches Waisenhaus in Berlin
Heilpädagogisches Zentrum
Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in 12205 Berlin, Drakestr. 79
02.) Die rechtlichen und pädagogischen Grundlagen der Stiftungsarbeit
Die vollständige Satzung der Wadzeck-Stiftung und die Leitbilder für die Arbeit der Stiftung sind unter folgenden Links erreichbar:
03.) Angaben zur Steuerbegünstigung
Der aktuelle Freistellungsbescheid des Finanzamt für Körperschaften I mit der Steuernummer 27/605/50828 kann jederzeit von der Geschäftsführung der Wadzeck-Stiftung angefordert werden.
04.) Entscheidungsträger und Gremien der Wadzeck-Stiftung
Laut der seit dem Jahr 2015 geltenden neuen Satzung sind der Vorstand und das Kuratorium die Organe der Wadzeck-Stiftung. Der Vorstand ist zuständig für die pädagogische und wirtschaftliche Führung der Stiftung und ihrer Einrichtungen. Das Kuratorium berät, unterstützt und überwacht den Vorstand im Rahmen des Stiftungsgesetzes und der Stiftungssatzung
Vorstand: Andreas Hartmann und Kerstin Blume
05.) Personalstruktur und Sozialbereich
Das Durchschnittsalter der MitarbeiterInnen beträgt 44,00 Jahre.
Die durchschnittliche Betriebszugehörigkeit beträgt 8,97 Jahre.
Durchschnittlich sind 114 Mitarbeiter für die Stiftung tätig, davon 49 Teilzeit- und 65 Vollzeitkräfte, 77 Frauen und 37 Männer.
Seit 01.01.2018 gelten die Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werkes Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (AVR-DWBO)
06.) Angaben zur Mittelherkunft
07.) Angaben zur Mittelverwendung
Die der Walzeck-Stiftung zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel stammen im wesentlichen aus Kostensätzen und Entgelten und werden für die stationäre, teilstationäre und ambulante Förderung von Kindern und Jugendlichen in den unterschiedlichen Einrichtungen der Stiftung eingesetzt.
08.) Gesellschaftliche Verbundenheit mit Dritten
Die Wadzeck-Stiftung ist Mitglied in bzw. hat besondere vertraglich geregelten Kooperationsbeziehungen mit folgenden Organisationen.
09.) Organisationen und Personen, von denen über 10 Prozent der gesamten Jahreseinnahmen stammen, sind im wesentlichen die Berliner Jugendämter, von diesen im Schwerpunkt:
- Mitte
- Spandau
- Steglitz-Zehlendorf
- Tempelhof-Schöneberg
Es handelt sich dabei um Entgelte für Leistungen nach SGB VIII §§ 27 ff. Es gab keine Einzelspenden von Personen oder Organisationen, die über 10 % der Jahreseinnahmen lagen.