FAQ

10 häufige Fragen

Für welche Kinder werden Pflegefamilien gesucht?

Wir suchen Pflegeeltern für Spandauer Kinder aller Altersgruppen, die vorübergehend oder auf Dauer nicht in ihren Herkunftsfamilien leben können. Darunter sind Mädchen oder Jungen, Babys, Klein-, Schulkinder oder auch Jugendliche.

Boy with daddy relaxing on his chestWelche Pflegeformen gibt es?

Befristete Vollzeitpflege

Diese Pflegestellenform ist für Kinder und Jugendliche vorgesehen, deren Erziehung und Betreuung für einen überschaubaren Zeitraum von der Herkunftsfamilie nicht sicher gestellt werden kann, z.B. bei Krankenhausaufenthalt oder Kur der Eltern, aber auch bei einer Gefährdung des Kindeswohles im Haushalt der Eltern. Wünschenswert wäre ein Zeitraum von sechs Monaten, in dem über die Rückkehr des Kindes in die Herkunftsfamilie bzw. über eine weiterführende Unterbringung entschieden wird. Oftmals dauert dieser Zeitraum jedoch länger.

Während des Unterbringungszeitraumes wird die Erziehung und Versorgung des Kindes durch die Pflegefamilie sichergestellt. Gleichzeitig soll dem Kind sein soziales Umfeld (wie Kita, Schule, Freunde) und der Kontakt zur Herkunftsfamilie erhalten bleiben. In der Regel finden häufige Kontakte mit der Herkunftsfamilie statt. Die Pflegeeltern müssen bereit sein, sich im Wechsel auf Kinder und deren Familien einzulassen. Das Kind benötigt in einer belastenden Lebenssituation im Spannungsfeld zwischen Bindung und Trennung stützende Begleitung durch die Pflegeeltern.

Eine Form der Befristeten Vollzeitpflege ist die Krisenpflege. Hierbei ist oft eine sofortige Unterbringung des Kindes erforderlich. Pflegeeltern nehmen Kinder aus akuten familiären Krisensituationen bei sich auf, bis die weitere Lebensperspektive des Kindes geklärt ist. Bei dieser Pflegeform müssen Pflegeeltern sehr flexibel und belastbar sein. Hierfür sollten sich nur erfahrene Pflegeeltern oder Fachkräfte aus dem Kinder- und Jugendhilfebereich bewerben. Voraussetzungen sind, dass eine Pflegeperson zu Hause ist und die Bereitschaft zur engen Zusammenarbeit mit den Herkunftseltern besteht.

Vollzeitpflege

In einer Vollzeitpflege, die auf Dauer angelegt ist, soll das Kind langfristig bei den Pflegeeltern verbleiben, oft bis zur Volljährigkeit, in Einzelfällen darüber hinaus. Ziel dieser Unterbringung ist die soziale Integration des meist in seiner Entwicklung beeinträchtigten Pflegekindes in einem familiären Rahmen.

Pflegekinder und ihre Herkunftseltern haben ein Recht auf Kontakt und Umgang.

Depressed little boy

Erweiterter Förderbedarf

Sowohl zur Befristeten Vollzeitpflege als auch zur Vollzeitpflege kann ggf. zeitlich begrenzt ein erweiterter Förderbedarf hinzukommen. Er liegt immer dann vor, wenn das Pflegekind aufgrund seiner schweren emotionalen, psychischen, kognitiven oder körperlichen Beeinträchtigung gravierende Auffälligkeiten zeigt und so die Anforderungen an die Pflegeeltern über den allgemeinen Erziehungshilfebedarf hinausgehen. Wird ein erweiterter Förderbedarf vermutet, holt das Jugendamt eine fachdiagnostische Stellungnahme ein

Welcher Kontakt besteht zur Herkunftsfamilie?

In der Regel haben Pflegekinder ein Recht auf regelmäßigen Kontakt zu ihren Herkunftseltern, und Herkunftseltern haben umgekehrt ein Recht auf regelmäßigen Kontakt zu ihrem Kind. Wie häufig diese Kontakte stattfinden, wird im Hilfeplanverfahren abgestimmt. Für das Pflegekind ist der Kontakt zu seinen Herkunfts- Eltern für die Auseinandersetzung mit der eigenen Geschichte und die Entwicklung der Identität sehr wichtig. Eine konstruktive Zusammenarbeit mit den Herkunftseltern bietet dafür die besten Voraussetzungen.

Auf welche Besonderheiten muss ich mich einstellen?

Kinder, die in einer Pflegefamilie untergebracht werden, müssen die Trennung von ihren Herkunftseltern verkraften, häufig haben sie bereits leidvolle Erfahrungen machen müssen oder sind sogar traumatisiert. Einige der Kinder sind von Behinderungen betroffen oder bedroht. Aus diesen Erfahrungen heraus können weitere Probleme resultieren, wie Ängste, Verhaltens- oder Lernstörungen. Die konstruktive Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie und den Fachkräften ist für die bestmögliche Entwicklung eines Pflegekindes daher besonders wichtig. Pflegeeltern brauchen für die Bewältigung dieser Situationen einen langen Atem, Durchhaltevermögen, Belastbarkeit, Offenheit, Verständnis, Auseinandersetzungsbereitschaft und Krisenresistenz.

Welche Beratung und Unterstützung erhalten Pflegeeltern?

Die Begleitung der Pflegefamilie durch FiP

Unsere Aufgabenstellung ist die kontinuierliche Beratung, Begleitung und Unterstützung der Pflegeeltern im Hinblick auf das Pflegekind. Allen Pflegefamilien bieten wir regelmäßige Kontakte in Form von Hausbesuchen, Gesprächen , Telefonaten und E-Mails an. Im Bedarfsfall sind wir für Sie schnell und gut erreichbar, im Krisenfall helfen wir mit häufigeren telefonischen Kontakten, Krisenintervention sowie der Vernetzung mit anderen Institutionen.

Schwerpunkte bei unserer Beratung sind die kindliche Entwicklung vor dem Hintergrund der jeweiligen biografischen Vorerfahrungen und möglicherweise erlittenen Schädigungen des Pflegekindes. Das Verhalten des Kindes sollte immer in diesem Zusammenhang betrachtet und eingeordnet werden. Pflegeeltern haben somit die Möglichkeit, zeitnah und konstant alltägliche und außergewöhnliche Vorkommnisse mit dem Pflegekind gemeinsam mit der zuständigen Fachkraft zu reflektieren und zu analysieren.

Ein ebenso wichtiges Thema ist das Ausloten von eigenen Grenzen, eine realistische Zielsetzung in der pädagogischen Arbeit sowie die Bewusstmachung von gelungener Erziehungsarbeit. Unser Ziel ist es, Pflegeeltern in ihrer anspruchsvollen Rolle zu stärken.

Darüber hinaus leisten wir Hilfestellung bei der wichtigen Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie. Wir unterstützen alle Beteiligten darin, einen wertschätzenden Umgang miteinander zu pflegen. Wir machen auf etwaiges Konkurrenz Geschehen aufmerksam und stehen in diesen Fällen vermittelnd zur Seite. Des weiteren bieten wir Begleitung und Unterstützung bei Besuchskontakten, Hilfekonferenzen, bei der Erstellung der jährlichen Entwicklungsberichte und bei der Zusammenarbeit mit anderen Institutionen wie Schulen, Ausbildungseinrichtungen, diagnostischen Fachstellen, Vormündern und bezirklichen Stellen an.

Family On Cycle Ride In Countryside

Die Begleitung der Herkunftsfamilien durch FiP

Ein Pflegekind ist immer ein Teil zweier Familien – deshalb sind wir natürlich auch Ansprechpartner für die Herkunftseltern und die gesamte Herkunftsfamilie.
Bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie soll darauf hingewirkt werden, dass die Pflegeeltern und die Herkunftseltern zum Wohl des Kindes/des Jugendlichen zusammenarbeiten.

Unsere Aufgabenstellung ist dabei, eine möglichst gute Zusammenarbeit zwischen den Pflegeltern und den Herkunftseltern für das Kind sicherzustellen und dazu mit beiden Familiensystemen Überlegungen hinsichtlich einer möglichen Verbesserung der Situation zu vereinbaren. Wir beraten Herkunftseltern vor einer Pflegestellenunterbringung und bieten ihnen nach Bedarf und Notwendigkeit die Vor- und Nachbereitung von Besuchskontakten sowie deren Ausgestaltung an. Gleiches gilt für die Vor- und Nachbereitung von gemeinsamen Hilfeplankonferenzen.

In Konfliktsituationen muss das Kindeswohl oberstes Ziel sein und nach Wegen der Konfliktschlichtung gesucht werden, so dass alle Beteiligten Besuchskontakte und Beurlaubungen gut und befriedigend gestalten können. Nach Bedarf werden Besuchskontakte in unseren Räumen – sozusagen auf „neutralem Boden“ – von Fachkräften des Pflegekinderdienstes begleitet. Regelmäßig machen wir Angebote für Herkunftseltern wie z.B. Telefonberatung und Elterncafés.

Wie lange bleiben Pflegekinder in der Pflegefamilie?

Dies ist sehr unterschiedlich und abhängig von der Pflegeform. Bei einer Krisenunterbringung kann es sich um einige Tage handeln, befristete Pflegeverhältnisse dauern in der Regel bis zu einem halben Jahr, oft auch darüber hinaus, und die unbefristete Vollzeitpflege ist in der Regel auf Dauer angelegt. Aber auch bei Pflegeverhältnissen, die auf Dauer angelegt sind, kann es immer Entwicklungen in der Herkunftsfamilie geben, die eine Rückführung auch nach mehreren Jahren nicht ausschließen, wenn auch die Wahrscheinlichkeit nach unseren bisherigen Erfahrungen eher gering ist.

Finanzielle Unterstützung

Pflegeeltern erhalten monatlich unabhängig von der Höhe ihres Einkommens:

– eine Pauschale zum Lebensunterhalt des Kindes: Damit soll der Aufwand für Kleidung, Nahrungsmittel, Wohnung, Schulmaterial, Taschengeld etc. ausgeglichen werden.
– einen Betrag zur Abgeltung der Erziehungsleistung und
– eine Pauschale für weitere Leistungen, wie z.B. für Schulfahrten, die persönliche Ausstattung oder Reisekosten.

Zusätzliche Beihilfen können im Einzelfall zusätzlich beim Jugendamt beantragt werden.
Weitere Informationen zur derzeitigen Höhe der finanziellen Leistungen des Berliner Senats finden Sie unter AV Vollzeitpflege. Grundsätzlich dürfen Pflegefamilien jedoch nicht wirtschaftlich abhängig vom Erziehungsgeld sein.

Das Pflegegeld sichert den Unterhalt des Kindes in der Pflegefamilie und wird bei bis zu zwei aufgenommenen Pflegekindern nicht zum Einkommen hinzugerechnet und auch nicht besteuert. Die Höhe des Pflegegeldes ist abhängig vom Alter des Kindes, von der Pflegeform und anderen Aspekten.

Kindergeld/steuerliche Vorteile
Sie haben Anspruch auf Kindergeld, wenn Ihr Pflegekind dauerhaft bei Ihnen im Haushalt lebt. Das Kindergeld wird jedoch zum Teil auf das Pflegegeld angerechnet. Zusätzlich können Sie bei einer Vollzeitpflege Ihr Pflegekind auch auf Ihrer Lohnsteuerkarte eintragen lassen, um steuerliche Vorteile zu nutzen.

Zuschuss für Renten- und Unfallversicherung
Nicht zuletzt können Sie beim jeweiligen Jugendamt beantragen, dass Ihnen Beiträge zu einer Unfallversicherung und die Hälfte der nachgewiesenen Aufwendungen zu einer angemessenen Altersvorsorge erstattet werden.

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Wie sind Pflegekinder versichert?

Krankenversichert sind die Pflegekinder normalerweise über ihre Herkunftseltern. Leben sie auf Dauer in einer Pflegefamilie, können sie auch über die Krankenversicherung der Pflegeeltern versichert werden. Wenn das Kind in der Pflegefamilie lebt, sind die Pflegeeltern für alle Haftpflichtschäden haftbar, die das Pflegekind verursacht. Es sollte deshalb der Haftpflichtversicherung als Familienmitglied gemeldet werden.

Was ist der Unterschied zur Adoption?

Durch Adoption wird ein nicht leibliches Kind rechtlich einem leiblichen Kind der Familie gleichgestellt, d.h. Adoptiveltern übernehmen dauerhaft Rechte und Pflichten für das Adoptivkind, sie haben das Sorgerecht und sind unterhaltsverpflichtet. Eine Pflegefamilie beheimatet Pflegekinder vorübergehend oder auf Dauer, wenn sie nicht bei ihren Herkunftseltern leben können. Die Herkunftseltern können z.B. das Sorgerecht oder Teile davon behalten, sie haben in der Regel Besuchsrechte. Pflegeeltern dagegen haben Teile der Alltagssorge, sie erhalten vom Staat für die Aufnahme eines Pflegekindes dessen Kosten zum Lebensunterhalt sowie eine Aufwandsentschädigung (Erziehungsgeld) für ihr Engagement, ein fremdes Kind in ihrer Familie aufzunehmen. Alle wesentlichen, das Pflegekind betreffenden Entscheidungen sind regelmäßig mit den Herkunftseltern oder gegebenenfalls mit dem Vormund, dem Jugendamt und dem Fachdienst abzusprechen.