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Zudem bieten wir in Berlin auf der Basis von flexibel
einsetzbaren Fachleistungsstunden
Betreutes Einzelwohnen (BEW) für Jugendliche und junge
Volljährige an
Ambulante und teilstationäre Betreuung sowie Beratung von
Kindern und Familien
In Ergänzung zu den stationären und teilstationären Angeboten unseres
Hauses messen wir auch dem Bereich der ambulanten Hilfen einen großen
Stellenwert zu. Eine besondere Form der ambulanten Betreuung von
Familien in extremen Krisensituationen, die ansonsten nur noch durch die
Herausnahme eines Kindes aus seinem familiären Bezugsrahmen bewältigt
werden können, ist in dem neuen Ansatz von
FAKT
gegeben. Das Heilpädagogische Zentrum bietet zur Vermeidung von
Heimunterbringung seit 1998 dieses familienaktivierende Konzept (Fakt =
Familienaktivierung) an. Es enthält Bestandteile, die auf dem
Erfahrungshintergrund unserer jahrelangen Arbeit mit Kindern und Eltern
im stationären und teilstationären Rahmen entstanden sind. Speziell mit
dem Jugendamt Spandau arbeitet die Stiftung an der Verwirklichung
sozialräumlich orientierter Jugendhilfe. In diesem Zusammenhang betreut
sie seit einiger Zeit auch Familien mit behinderten Kindern und
Jugendlichen in ambulanter Form.
Efa
Im Rahmen der Kooperation mit dem Jugendamt Spandau wurden mit Efa
(Einzelfallarbeit für Familien mit behinderten Kindern) auch ambulante
Betreuungsaufgaben für Familien mit behinderten Kindern übernommen.
FiP
Heißt der familienintegrative Pflegekinderdienst, den wir als Berlins
erster freier Träger im Rahmen eines Kooperationsvertrages mit dem
Bezirksamt Spandau anbieten. FiP betreut ca. 160 Pflegekinder in etwa
100 Pflegefamilien.
Tagesgruppen
In diesem regional für Steglitz-Zehlendorf zur Verfügung stehenden
teilstationären Angebot werden in zwei Gruppe von bis zu je 10 Kindern
Kinder im Aufnahmealter von 8 – 12 Jahren betreut.
Einzeltherapien für Kinder
Werden bei Bedarf von externen Therapeuten durchgeführt. Therapien
müssen als individuelle Zusatzleistungen von den unterbringenden
Jugendämtern zusätzlich finanziert werden, soweit die Krankenkassen
keine Finanzierung aufbringen. Die Entscheidung darüber erfolgt im
Rahmen der Hilfeplanung. Nur im besonderen Einzelfall kann eine Therapie
auch über eine entsprechend qualifizierte Mitarbeiterin unseres Hauses
durchgeführt werden. Eine entsprechende Genehmigung durch das
Landesjugendamt liegt dafür vor.
Unsere Arbeit mit den Familien
Eltern, deren Kinder wieder in die Herkunftsfamilien zurückgeführt
werden sollen, werden von uns im Rahmen von regelmäßigen therapeutischen
Eltern- und Familiengesprächen unterstützt. Durch unterschiedliche
Maßnahmen streben wir an, die Eltern bei der vollzogenen Trennung von
den Kindern in die Verantwortung für ihre Kinder einzubeziehen.
Insbesondere gilt es, Möglichkeiten unterhalb des Schwelle von
"therapeutischen Settings" zu entwickeln und zu nutzen, da letztere von
den betroffenen Familien manchmal nur schwer angenommen werden können.
Schulische Förderung
Fast ausnahmslos alle Kinder kommen mit erheblichen schulischen
Defiziten zu uns. Durch gute Zusammenarbeit mit den in der Umgebung
unseres Hauses liegenden Schulen gelingt häuft schnell eine
Verbesserung. Im Einzelfall muss ein zusätzliches schulisches
Förderangebot durch Nachhilfelehrer oder schulische Einzelfallhelfer
bereitgestellt werden. Individuelle Zusatzleistungen dieser Art sind von
den Jugendämtern außerhalb des Kostensatzes zu finanzieren und werden im
Rahmen der Hilfeplanung vereinbart. In unserem
Schulprojekt "Kleine Schule"
Unser Angebot richtet sich an Grundschüler und Kinder bis zur 6. Klasse
unterschiedlicher Schulformen.
Die Kinder sind in aller Regel stationär bei uns untergebracht und
besuchen von ihrer Betreuungsgruppe aus das Schulprojekt. Es können nach
Maßgabe freier Plätze auch externe Schüler bei entsprechender
Kostenübernahme aufgenommen werden.
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