gegründet 1819 als erstes evangelisches Waisenhaus in Berlin

 

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Wir über uns (Teil 2)


Zudem bieten wir in Berlin auf der Basis von flexibel einsetzbaren Fachleistungsstunden
Betreutes Einzelwohnen (BEW) für Jugendliche und junge Volljährige an

Ambulante und teilstationäre Betreuung sowie Beratung von Kindern und Familien

In Ergänzung zu den stationären und teilstationären Angeboten unseres Hauses messen wir auch dem Bereich der ambulanten Hilfen einen großen Stellenwert zu. Eine besondere Form der ambulanten Betreuung von Familien in extremen Krisensituationen, die ansonsten nur noch durch die Herausnahme eines Kindes aus seinem familiären Bezugsrahmen bewältigt werden können, ist in dem neuen Ansatz von

FAKT

gegeben. Das Heilpädagogische Zentrum bietet zur Vermeidung von Heimunterbringung seit 1998 dieses familienaktivierende Konzept (Fakt = Familienaktivierung) an. Es enthält Bestandteile, die auf dem Erfahrungshintergrund unserer jahrelangen Arbeit mit Kindern und Eltern im stationären und teilstationären Rahmen entstanden sind. Speziell mit dem Jugendamt Spandau arbeitet die Stiftung an der Verwirklichung sozialräumlich orientierter Jugendhilfe. In diesem Zusammenhang betreut sie seit einiger Zeit auch Familien mit behinderten Kindern und Jugendlichen in ambulanter Form.

Efa

Im Rahmen der Kooperation mit dem Jugendamt Spandau wurden mit Efa (Einzelfallarbeit für Familien mit behinderten Kindern) auch ambulante Betreuungsaufgaben für Familien mit behinderten Kindern übernommen.

FiP

Heißt der familienintegrative Pflegekinderdienst, den wir als Berlins erster freier Träger im Rahmen eines Kooperationsvertrages mit dem Bezirksamt Spandau anbieten. FiP betreut ca. 160 Pflegekinder in etwa 100 Pflegefamilien.


Tagesgruppen

In diesem regional für Steglitz-Zehlendorf zur Verfügung stehenden teilstationären Angebot werden in zwei Gruppe von bis zu je 10 Kindern Kinder im Aufnahmealter von 8 – 12 Jahren betreut.
Einzeltherapien für Kinder
Werden bei Bedarf von externen Therapeuten durchgeführt. Therapien müssen als individuelle Zusatzleistungen von den unterbringenden Jugendämtern zusätzlich finanziert werden, soweit die Krankenkassen keine Finanzierung aufbringen. Die Entscheidung darüber erfolgt im Rahmen der Hilfeplanung. Nur im besonderen Einzelfall kann eine Therapie auch über eine entsprechend qualifizierte Mitarbeiterin unseres Hauses durchgeführt werden. Eine entsprechende Genehmigung durch das Landesjugendamt liegt dafür vor.

Unsere Arbeit mit den Familien

Eltern, deren Kinder wieder in die Herkunftsfamilien zurückgeführt werden sollen, werden von uns im Rahmen von regelmäßigen therapeutischen Eltern- und Familiengesprächen unterstützt. Durch unterschiedliche Maßnahmen streben wir an, die Eltern bei der vollzogenen Trennung von den Kindern in die Verantwortung für ihre Kinder einzubeziehen. Insbesondere gilt es, Möglichkeiten unterhalb des Schwelle von "therapeutischen Settings" zu entwickeln und zu nutzen, da letztere von den betroffenen Familien manchmal nur schwer angenommen werden können.

Schulische Förderung

Fast ausnahmslos alle Kinder kommen mit erheblichen schulischen Defiziten zu uns. Durch gute Zusammenarbeit mit den in der Umgebung unseres Hauses liegenden Schulen gelingt häuft schnell eine Verbesserung. Im Einzelfall muss ein zusätzliches schulisches Förderangebot durch Nachhilfelehrer oder schulische Einzelfallhelfer bereitgestellt werden. Individuelle Zusatzleistungen dieser Art sind von den Jugendämtern außerhalb des Kostensatzes zu finanzieren und werden im Rahmen der Hilfeplanung vereinbart. In unserem

Schulprojekt "Kleine Schule"

Unser Angebot richtet sich an Grundschüler und Kinder bis zur 6. Klasse unterschiedlicher Schulformen.
Die Kinder sind in aller Regel stationär bei uns untergebracht und besuchen von ihrer Betreuungsgruppe aus das Schulprojekt. Es können nach Maßgabe freier Plätze auch externe Schüler bei entsprechender Kostenübernahme aufgenommen werden.
 

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