gegründet 1819 als erstes evangelisches Waisenhaus in Berlin

 

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sonstige zusätzliche Leistungen


Psychotherapie
für einzelne Kinder begleitend zu einer Hilfe nach SGB VIII §§ 32, 34 und 35a, nach Abschluss einer Hilfe nach SGB VIII §§ 32,34, und 35a und als selbständige Hilfe
Psychotherapeutische Einzelarbeit für Kinder und Jugendliche werden im Bedarfsfall von den Therapeutinnen des Hauses oder je nach Problemlage auch von externen Therapeuten/innen durchgeführt. Dieses Leistungsangebots wird parallel zu den Leistungen der standardmäßig angebotenen Betreuungsformen in den unterschiedlichen Bereichen der Stiftung mit dem unterbringenden Jugendamt als Einzelfallangebot vereinbart .
Fachkräfte:
• Psychotherapeutisch ausgebildete Fachkräften (Psychologen/innen) mit entsprechender Approbation
• Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/innen mit entsprechender Approbation
Dauer und Umfang
• Orientierung des Umfangs erfolgt unter Zugrundelegung der allgemeinen Leistungsbeschreibung, eine individuelle Festsetzung erfolgt im Hilfeplanverfahren
• Dauer wird individuell bestimmt und reicht von mehrwöchigen Krisenbegleitungen bis zu zweijähriger Therapiedauer
• Die Therapiesitzungen finden in der Regel wöchentlich oder zweiwöchentlich (abhängig von der Hilfeplanung) in den Räumen der Wadzeck-Stiftung statt.
• Die Psychotherapeutische Leistung kann mit Jugendämtern auch als selbständiges Angebot nach Entlassung aus einer der Einrichtungen der Stiftung vereinbart oder auch grundsätzlich als selbständiges Angebot vereinbart werden, soweit dies im Hilfeplanverfahren vorgesehen ist und die Stiftung entsprechende Personalkapazitäten anbieten kann.

Familientherapie parallel zu einer Hilfe nach SGB VIII §§34 und 35a, nach Abschluss einer Hilfe nach SGB VIII §§ 32,34, und 35a sowie als selbständige Hilfe

Familientherapie als gesondert und im Einzelfall über das Hilfeplanverfahren zu vereinbarende individuelle Zusatzleistung wird im Bedarfsfall von Therapeutinnen des Hauses oder je nach Problemlage auch von externen Therapeuten durchgeführt.
Dieses Leistungsangebots wird parallel zu den Leistungen der standardmäßig angebotenen Betreuungsformen in den unterschiedlichen Bereichen der Stiftung mit dem unterbringenden Jugendamt als Einzelfallangebot vereinbart.
Die familientherapeutischen Angebote der Wadzeck-Stiftung orientieren sich an der für das Land Berlin geltenden Leistungsbeschreibung für den Bereich SGB VIII § 27.3 (Familientherapie).

Die Personalausstattung entspricht den Anforderungen der spezifischen Leistungsbeschreibungen für Familientherapie im Lande Berlin durch die interdisziplinäre Zusammenarbeit von

Fachkräfte:
• Psychotherapeutisch ausgebildete Fachkräften (Psychologinnen mit anerkannter familientherapeutischer Zusatzausbildung)
• Familientherapeutinnen (Sozialpädagoginnen mit anerkannter familientherapeutischer Zusatzausbildung)
Dauer und Umfang
• Orientierung des Umfangs erfolgt unter Zugrundelegung der allgemeinen Leistungsbeschreibung, eine individuelle Festsetzung erfolgt im Hilfeplanverfahren
• Dauer wird individuell bestimmt und reicht von mehrwöchigen Krisenbegleitungen bis zu zweijähriger Therapiedauer
• Familientherapie als selbständiges Leistungsangebot
• Die familientherapeutische Leistung kann mit Jugendämtern auch als selbständiges Angebot nach Entlassung aus einer der Einrichtungen der Stiftung vereinbart oder auch grundsätzlich als selbständiges Angebot vereinbart werden, soweit dies im Hilfeplanverfahren vorgesehen ist und die Stiftung entsprechende Personalkapazitäten anbieten kann.
 

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