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Psychotherapie für einzelne Kinder begleitend zu einer Hilfe nach
SGB VIII §§ 32, 34 und 35a, nach Abschluss einer Hilfe nach SGB VIII §§
32,34, und 35a und als selbständige Hilfe
Psychotherapeutische Einzelarbeit für Kinder und Jugendliche werden im
Bedarfsfall von den Therapeutinnen des Hauses oder je nach Problemlage
auch von externen Therapeuten/innen durchgeführt. Dieses
Leistungsangebots wird parallel zu den Leistungen der standardmäßig
angebotenen Betreuungsformen in den unterschiedlichen Bereichen der
Stiftung mit dem unterbringenden Jugendamt als Einzelfallangebot
vereinbart .
Fachkräfte:
• Psychotherapeutisch ausgebildete Fachkräften (Psychologen/innen) mit
entsprechender Approbation
• Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/innen mit entsprechender
Approbation
Dauer und Umfang
• Orientierung des Umfangs erfolgt unter Zugrundelegung der allgemeinen
Leistungsbeschreibung, eine individuelle Festsetzung erfolgt im
Hilfeplanverfahren
• Dauer wird individuell bestimmt und reicht von mehrwöchigen
Krisenbegleitungen bis zu zweijähriger Therapiedauer
• Die Therapiesitzungen finden in der Regel wöchentlich oder
zweiwöchentlich (abhängig von der Hilfeplanung) in den Räumen der
Wadzeck-Stiftung statt.
• Die Psychotherapeutische Leistung kann mit Jugendämtern auch als
selbständiges Angebot nach Entlassung aus einer der Einrichtungen der
Stiftung vereinbart oder auch grundsätzlich als selbständiges Angebot
vereinbart werden, soweit dies im Hilfeplanverfahren vorgesehen ist und
die Stiftung entsprechende Personalkapazitäten anbieten kann.
Familientherapie parallel zu einer Hilfe nach SGB VIII §§34 und
35a, nach Abschluss einer Hilfe nach SGB VIII §§ 32,34, und 35a sowie
als selbständige Hilfe
Familientherapie als gesondert und im Einzelfall über das
Hilfeplanverfahren zu vereinbarende individuelle Zusatzleistung wird im
Bedarfsfall von Therapeutinnen des Hauses oder je nach Problemlage auch
von externen Therapeuten durchgeführt.
Dieses Leistungsangebots wird parallel zu den Leistungen der
standardmäßig angebotenen Betreuungsformen in den unterschiedlichen
Bereichen der Stiftung mit dem unterbringenden Jugendamt als
Einzelfallangebot vereinbart.
Die familientherapeutischen Angebote der Wadzeck-Stiftung orientieren
sich an der für das Land Berlin geltenden Leistungsbeschreibung für den
Bereich SGB VIII § 27.3 (Familientherapie).
Die Personalausstattung entspricht den Anforderungen der spezifischen
Leistungsbeschreibungen für Familientherapie im Lande Berlin durch die
interdisziplinäre Zusammenarbeit von
Fachkräfte:
• Psychotherapeutisch ausgebildete Fachkräften (Psychologinnen mit
anerkannter familientherapeutischer Zusatzausbildung)
• Familientherapeutinnen (Sozialpädagoginnen mit anerkannter
familientherapeutischer Zusatzausbildung)
Dauer und Umfang
• Orientierung des Umfangs erfolgt unter Zugrundelegung der allgemeinen
Leistungsbeschreibung, eine individuelle Festsetzung erfolgt im
Hilfeplanverfahren
• Dauer wird individuell bestimmt und reicht von mehrwöchigen
Krisenbegleitungen bis zu zweijähriger Therapiedauer
• Familientherapie als selbständiges Leistungsangebot
• Die familientherapeutische Leistung kann mit Jugendämtern auch als
selbständiges Angebot nach Entlassung aus einer der Einrichtungen der
Stiftung vereinbart oder auch grundsätzlich als selbständiges Angebot
vereinbart werden, soweit dies im Hilfeplanverfahren vorgesehen ist und
die Stiftung entsprechende Personalkapazitäten anbieten kann.
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