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Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Wadzeck-Stiftung haben
sich seit 1999 im Rahmen der Anforderungen des SGB VIII § 78ff
ausgiebig mit Fragen der Qualitätsentwicklung in den einzelnen
Arbeitsbereichen und im gesamten Haus befasst. Ausgangspunkt und
Ziel zugleich war der Anspruch, dass die Wadzeck-Stiftung sich als
eine lernende Organisation weiterentwickeln soll. Dafür wurden die
unterschiedlichen Arbeitsformen, Inhalte und Konzepte an gemeinsam
entwickelten Leitbildern
orientiert und in einem aufwendigen und beteiligungsorientiertem
Prozess in Form eines Handbuch für Qualitätsentwicklung
niedergelegt. Dieses Handbuch, das in vielfacher Hinsicht noch
eine Sollbeschreibung über unsere eigenen Qualitätsansprüche an
unsere Arbeit darstellt, bildet sowohl für die verschiedenen
Arbeitsbereiche eine gute Orientierung als auch eine Grundlage für
eine Bewertung unserer Arbeit durch Jugendämter und durch das
Landesjugendamt.
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