1. Für welche
Kinder werden Pflegefamilien gesucht?
Wir suchen Pflegeeltern für Spandauer Kinder aller Altersgruppen,
die vorübergehend oder auf Dauer nicht in ihren Herkunftsfamilien
leben können. Darunter sind Mädchen oder Jungen, Babys, Klein-,
Schulkinder oder auch Jugendliche.
2. Welche
Pflegeformen gibt es?
Befristete Vollzeitpflege:
Diese Pflegestellenform ist für Kinder und Jugendliche vorgesehen,
deren Erziehung und Betreuung für einen überschaubaren Zeitraum von
der Herkunftsfamilie nicht sicher gestellt werden kann, z.B. bei
Krankenhausaufenthalt oder Kur der Eltern, aber auch bei einer
Gefährdung des Kindeswohles im Haushalt der Eltern. In einem
Zeitraum von maximal 6 Monaten sollte über die Rückkehr des Kindes
in die Herkunftsfamilie bzw. über eine weiterführende Unterbringung
entschieden werden.
Während des Unterbringungszeitraumes wird die Erziehung und
Versorgung des Kindes durch die Pflegefamilie sichergestellt.
Gleichzeitig soll dem Kind sein soziales Umfeld (wie Kita, Schule,
Freunde) und der Kontakt zur Herkunftsfamilie erhalten bleiben. In
der Regel finden häufige Kontakte mit der Herkunftsfamilie statt.
Die Pflegeeltern müssen bereit sein, sich im Wechsel auf Kinder und
deren Familien einzulassen. Das Kind benötigt in einer belastenden
Lebenssituation im Spannungsfeld zwischen Bindung und Trennung
stützende Begleitung durch die Pflegeeltern.
Eine Form der Befristeten Vollzeitpflege ist die Krisenpflege.
Hierbei ist oft eine sofortige Unterbringung des Kindes
erforderlich. Pflegeeltern nehmen Kinder aus akuten familiären
Krisensituationen bei sich auf bis die weitere Lebensperspektive des
Kindes geklärt ist. Bei dieser Pflegeform müssen Pflegeeltern sehr
flexibel und belastbar sein. Hierfür sollten sich nur erfahrene
Pflegeeltern oder Fachkräfte aus dem Kinder- und Jugendhilfebereich
bewerben. Voraussetzungen sind, dass eine Pflegeperson zu Hause ist
und die Bereitschaft zur engen Zusammenarbeit mit den
Herkunftseltern besteht.
Vollzeitpflege:
In einer Vollzeitpflege, die auf Dauer angelegt ist, soll das Kind
langfristig bei den Pflegeeltern verbleiben, oft bis zur
Volljährigkeit, in Einzelfällen darüber hinaus. Ziel dieser
Unterbringung ist die soziale Integration des meist in seiner
Entwicklung beeinträchtigten Pflegekindes in einem familiären
Rahmen. Wichtig ist, dass die Pflegeeltern die Herkunft des Kindes
respektieren, auch wenn ihnen vielleicht manche Verhaltensweisen der
Eltern fremd erscheinen. Der Kontakt zu den Eltern ist für die
meisten Kinder eine wichtige Voraussetzung, damit sie sich später
mit ihrer Geschichte und mit ihrer Herkunft auseinandersetzen
können.
Eine Form der Vollzeitpflege ist die Vollzeitpflege mit Prüfung der
Rückkehroption. In einem für das Kind vertretbaren Zeitraum wird
geprüft, ob die Eltern wieder ihre Erziehungsverantwortung
übernehmen können. Die Prüfung der Rückkehrmöglichkeit bedeutet eine
intensive Zusammenarbeit aller Beteiligter mit den Eltern, die an
den Bedingungen für eine Rückkehr ihres Kindes arbeiten. Kann das
Kind nicht in den Haushalt zurückkehren, verbleibt es in der dem
Kind bereits vertrauten Pflegefamilie. Die Offenheit von
Pflegeeltern, sich auf ein Kind mit einer zunächst unbestimmten
Perspektive einzulassen, ist eine Herausforderung. Es kann dadurch
dem Kind, welches oftmals bereits häufig Trennungen erlebt hat, ein
nochmaliger Wechsel in eine andere Unterbringungsform erspart
werden, sollte die Rückführung nicht gelingen.
Erweiterter Förderbedarf:
Sowohl zur Befristeten Vollzeitpflege als auch zur Vollzeitpflege
kann ggf. zeitlich begrenzt ein erweiterter Förderbedarf
hinzukommen. Er liegt immer dann vor, wenn das Pflegekind aufgrund
seiner schweren emotionalen, psychischen, kognitiven oder
körperlichen Beeinträchtigung gravierende Auffälligkeiten zeigt und
so die Anforderungen an die Pflegeeltern über den allgemeinen
Erziehungshilfebedarf hinausgehen. Wird ein erweiterter Förderbedarf
vermutet, holt das Jugendamt eine fachdiagnostische Stellungnahme
ein.
3. Welcher Kontakt
besteht zur leiblichen Familie?
In der Regel haben
Pflegekinder ein Recht auf regelmäßigen Kontakt zu ihren leiblichen
Eltern und leibliche Eltern haben umgekehrt ein Recht auf
regelmäßigen Kontakt zu ihrem Kind. Wie häufig diese Kontakte
stattfinden, wird im Hilfeplanverfahren abgestimmt. Für das
Pflegekind ist der Kontakt zu seinen leiblichen Eltern für die
Auseinandersetzung mit der eigenen Geschichte und die Entwicklung
der Identität sehr wichtig. Eine konstruktive Zusammenarbeit mit den
Herkunftseltern bietet dafür die besten Voraussetzungen.
4. Auf welche Besonderheiten muss ich mich einstellen?
Kinder, die in einer Pflegefamilie untergebracht werden, müssen die
Trennung von Ihren leiblichen Eltern verkraften, häufig haben sie
bereits leidvolle Erfahrungen machen müssen oder sind sogar
traumatisiert, einige der Kinder sind von Behinderungen betroffen
oder bedroht.
Aus diesen Erfahrungen heraus können weitere Probleme resultieren,
wie Ängste, Verhaltens- oder Lernstörungen. Die konstruktive
Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie und den Fachkräften ist für
die bestmögliche Entwicklung eines Pflegekindes daher besonders
wichtig.
Pflegeeltern brauchen für die Bewältigung dieser Situationen einen
langen Atem, Durchhaltevermögen, Belastbarkeit, Offenheit,
Verständnis, Auseinandersetzungsbereitschaft und Krisenresistenz.
5. Welche Beratung und Unterstützung erhalte ich?
Die Begleitung der
Pflegefamilie durch FiP:
Unsere Aufgabenstellung ist die kontinuierliche Beratung, Begleitung
und Unterstützung der Pflegeeltern im Hinblick auf das Pflegekind.
Allen Pflegefamilien bieten wir regelmäßige, monatliche Kontakte in
Form von Hausbesuchen, Gesprächen und Telefonaten an. Im Bedarfsfall
sind wir für Sie schnell und gut erreichbar, im Krisenfall helfen
wir mit täglichen telefonischen Kontakten, Krisenintervention sowie
der Vernetzung mit anderen Institutionen.
Schwerpunkte bei unserer Beratung sind die kindliche Entwicklung vor
dem Hintergrund der jeweiligen biografischen Vorerfahrungen und
möglicherweise erlittenen Schädigungen des Pflegekindes. Das
Verhalten des Kindes sollte immer in diesem Zusammenhang betrachtet
und eingeordnet werden. Pflegeeltern haben somit die Möglichkeit,
zeitnah und konstant alltägliche und außergewöhnliche Vorkommnisse
mit dem Pflegekind gemeinsam mit der zuständigen Fachkraft zu
reflektieren und zu analysieren.
Ein ebenso wichtiges Thema ist das Ausloten von eigenen Grenzen,
eine realistische Zielsetzung in der pädagogischen Arbeit sowie die
Bewusstmachung von gelungener Erziehungsarbeit. Unser Ziel ist es,
Pflegeeltern in ihrer anspruchsvollen Rolle zu stärken und gemeinsam
mit ihnen ihre neue Situation zu erarbeiten. Die Transparenz über
unsere Arbeit ist dabei eine Maxime.
Darüber hinaus leisten wir Hilfestellung bei der wichtigen
Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie. Indem wir Pflegeeltern
sensibilisieren, sorgen wir für einen wertschätzenden Umgang mit den
Herkunftseltern und schaffen Verständnis für deren Ängste und
Verhaltensweisen. Wir machen auf etwaiges Konkurrenzgeschehen
aufmerksam und stehen in diesen Fällen vermittelnd zur Seite. Des
weiteren bieten wir Begleitung und Unterstützung bei
Besuchskontakten, Hilfekonferenzen, bei der Erstellung der
jährlichen Entwicklungsberichte und bei der Zusammenarbeit mit
anderen Institutionen wie Schulen, Ausbildungseinrichtungen,
diagnostischen Fachstellen, Vormündern und bezirklichen Stellen an.
Die Begleitung der Herkunftsfamilien durch FiP:
Ein Pflegekind ist immer ein Teil zweier Familien – deshalb sind wir
natürlich auch Ansprechpartner für die Herkunftseltern und die
gesamte Herkunftsfamilie.
Bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie soll darauf hingewirkt
werden, dass die Pflegeeltern und die Herkunftseltern zum Wohl des
Kindes/des Jugendlichen zusammenarbeiten. Ebenso soll durch
begleitende Beratung, Unterstützung und Hilfestellung nach
Möglichkeit die Beziehung des Kindes zur Herkunftsfamilie gefördert
werden, sofern dies dem Kindeswohl entspricht.
Unsere Aufgabenstellung ist dabei, eine möglichst gute
Zusammenarbeit zwischen den Pflegeltern und den Herkunftseltern für
das Kind sicherzustellen und dazu mit beiden Familiensystemen
Überlegungen hinsichtlich einer möglichen Verbesserungen der
Situation zu vereinbaren. Wir beraten Herkunftseltern generell vor
einer Pflegestellenunterbringung und bieten ihnen nach Bedarf und
Notwendigkeit die Vor- und Nachbereitung von Besuchskontakten sowie
deren Ausgestaltung an. Gleiches gilt für die Vor- und Nachbereitung
von gemeinsamen Hilfeplankonferenzen.
In Konfliktsituationen muss das Kindeswohl oberstes Ziel sein und
nach Wegen der Konfliktschlichtung gesucht werden, so dass alle
Beteiligten Besuchskontakte und Beurlaubungen gut und befriedigend
gestalten können. Nach Bedarf werden Besuchskontakte in unseren
Räumen – sozusagen auf „neutralem Boden“ - von Fachkräften des
Pflegekinderdienstes begleitet.
6. Wie lange bleiben Pflegekinder in der Pflegefamilie?
Dies ist sehr unterschiedlich und abhängig von der Pflegeform. Bei
einer Krisenunterbringung kann es sich um einige Tage handeln,
befristete Pflegeverhältnisse dauern in der Regel bis zu einem
halben Jahr und die unbefristete Vollzeitpflege ist in der Regel auf
Dauer angelegt. Aber auch bei Pflegeverhältnissen, die auf Dauer
angelegt sind, kann es immer Entwicklungen in der Herkunftsfamilie
geben, die eine Rückführung auch nach mehreren Jahren nicht
ausschließen, wenn auch die Wahrscheinlichkeit nach unseren
bisherigen Erfahrungen eher gering ist.
7. Können wir ein Pflegekind finanziell verkraften?
Die Liebe und Zuwendung von Pflegeeltern können nicht mit Geld
ausgeglichen werden. Dennoch sind mit der Aufnahme eines
Pflegekindes Kosten verbunden, für die der Berliner Senat Zuschüsse
gibt.
Alle Pflegeeltern erhalten monatlich unabhängig von der Höhe ihres
Einkommens
| - |
eine Pauschale zum
Lebensunterhalt des Kindes: Damit soll der Aufwand für
Kleidung, Nahrungsmittel, Wohnung, Schulmaterial,
Taschengeld etc. ausgeglichen werden. |
| - |
einen Betrag zur Abgeltung
der Erziehungsleistung und |
| - |
eine Pauschale für weitere
Leistungen, wie z.B. für Schulfahrten, die persönliche
Ausstattung oder Reisekosten. Zusätzliche Beihilfen können
im Einzelfall zusätzlich beim Jugendamt beantragt werden. |
Weitere Informationen
zur derzeitigen Höhe der finanziellen Leistungen des Berliner Senats
finden Sie unter
AV Vollzeitpflege.
Grundsätzlich dürfen Pflegefamilien jedoch nicht wirtschaftlich
abhängig vom Erziehungsgeld sein. Das Pflegegeld sichert den
Unterhalt des Kindes in der Pflegefamilie und wird bei bis zu zwei
aufgenommenen Pflegekindern nicht zum Einkommen hinzugerechnet und
auch nicht besteuert. Die Höhe des Pflegegeldes ist abhängig vom
Alter des Kindes, von der Pflegeform und anderen Aspekten.
Kindergeld/steuerliche Vorteile
Sie haben Anspruch auf Kindergeld, wenn Ihr Pflegekind dauerhaft bei
Ihnen im Haushalt, lebt. Das Kindergeld wird jedoch zum Teil auf das
Pflegegeld angerechnet. Zusätzlich können Sie bei einer
Vollzeitpflege Ihr Pflegekind auch auf Ihrer Lohnsteuerkarte
eintragen lassen, um steuerliche Vorteile zu nutzen.
Zuschuss für Renten- und Unfallversicherung
Nicht zuletzt können Sie beim jeweiligen Jugendamt beantragen, dass
Ihnen Beiträge zu einer Unfallversicherung und die Hälfte der
nachgewiesenen Aufwendungen zu einer angemessenen Altersvorsorge
erstattet werden.
8. Wie sind Pflegekinder versichert?
Krankenversichert sind die Pflegekinder normalerweise über ihre
leiblichen Eltern. Leben sie auf Dauer in einer Pflegefamilie,
können sie auch über die Krankenversicherung der Pflegeeltern
versichert werden. Wenn das Kind in der Pflegefamilie lebt, sind die
Pflegeeltern für alle Haftpflichtschäden haftbar, die das Pflegekind
verursacht und sollte deshalb der Haftpflichtversicherung als
Familienmitglied gemeldet werden.
9. Was ist der Unterschied zur Adoption?
Durch Adoption wird ein nicht leibliches Kind rechtlich einem
leiblichen Kind der Familie gleichgestellt, d.h. Adoptiveltern
übernehmen dauerhaft Rechte und Pflichten für das Adoptivkind, sie
haben das Sorgerecht und sind unterhaltsverpflichtet.
Eine Pflegefamilie beheimatet Pflegekinder vorübergehend oder auf
Dauer, wenn sie nicht bei ihren leiblichen Eltern leben können. Die
leiblichen Eltern können z.B. das Sorgerecht oder Teile davon
behalten, sie haben in der Regel Besuchsrechte. Pflegeeltern dagegen
haben Teile der Alltagssorge, sie erhalten vom Staat für die
Aufnahme eines Pflegekindes dessen Kosten zum Lebensunterhalt sowie
eine Aufwandsentschädigung (Eziehungsgeld) für ihr Engagement, ein
fremdes Kind in ihrer Familie aufzunehmen. Alle wesentlichen, das
Pflegekind betreffenden Entscheidungen sind regelmäßig mit den
Herkunftseltern oder gegebenenfalls mit dem Vormund, dem Jugendamt
und dem Fachdienst abzusprechen.
10. Welche
rechtlichen Punkte muss ich beachten?
Der Pflegefamilie werden Teile der Alltagssorge per Vertrag
übertragen, bei allen wesentlichen Entscheidungen, die ein
Pflegekind betreffen, erfolgt eine regelmäßige Abstimmungen mit den
Herkunftseltern oder dem Vormund, dem Jugendamt und dem Fachdienst.
Als Partner der Jugendhilfe ist die Pflegefamilie verpflichtet mit
allen Beteiligten transparent und konstruktiv zusammenzuarbeiten.
Sobald das Pflegekind in der Pflegefamilie lebt, sind die
Pflegeeltern haftbar für alle Haftpflichtschäden, die das Pflegekind
verursacht, weshalb es der Haftpflichtversicherung als
Familienmitglied gemeldet werden sollte.